©2022 Mitgründer-Börse MV

Nutzungshinweise und -bedingungen

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Ziel, einer effizienten und effektiven Suche von Mitgründern*innen bzw. Gründern*innen für Gründungsprojekte bzw. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die Realisierung der Mitgründer-Börse MV aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

1. Rolle der Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW)

  • Die Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW) ist Betreiberin und Rechtsträgerin der Mitgründer-Börse MV unter der Domain www.mitgruender-mv.de.

  • Die Rolle der TPW beschränkt sich dabei auf das reine Zurverfügungstellen der technischen Infrastruktur für die Mitgründer-Börse MV.

  • Die TPW übernimmt keinerlei Aufgaben und Tätigkeiten im Bewerbungs-/Matchingprozess zwischen Mitgründer*innen und Gründer*innen, wie z.B. Beratungen, Kontaktvermittlungen, Begleitungen zu Terminen o.ä.

2. Nutzerkreis der Mitgründer-Börse MV

Ausschließlich folgende natürliche und juristische Personen können die Mitgründer-Börse MV nutzen:

a) ‚Gründer*innen‘ im Sinne der Mitgründer-Börse MV

  • Gründer*innen sind natürliche Personen,

  • die eine Geschäftsidee haben, aber dazu noch kein Unternehmen gegründet haben, bzw.

  • die bereits „vor noch nicht allzu langer Zeit“ ein Unternehmen gegründet haben („junges Unternehmen“),
    und die zur Realisierung ihrer Geschäftsidee eine weitere Person (bzw. weitere Personen) in einer hauptberuflichen Tätigkeit als Mitunternehmer*in bzw. Mitgesellschafter*in suchen.

  • Gründer*innen sind junge Unternehmen, die hauptberuflich mitarbeitende Mitgesellschafter*innen suchen.

  • Die Mitgründer-Börse ist nur für Existenzgründer*innen bzw. junge Unternehmen nutzbar, die ihren Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern haben bzw. ihre Gründung hier planen.

b) ‚Mitgründer*innen‘ im Sinne der Mitgründer-Börse MV

  • Mitgründer*innen sind Personen, die Gründer*innen in Mecklenburg-Vorpommern suchen und ihre aktive, hauptberufliche Mitarbeit als Mitunternehmer*innen bzw. Mitgesellschafter*innen in dem (ggf. noch zu gründenden) Unternehmen anbieten wollen.

  • Personen mit Gründer-Ambitionen ohne eigene Gründungs-Idee können aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem Ausland kommen und die Mitgründer-Börse MV nutzen. Es gibt also keinerlei Herkunftsbeschränkungen.

3. Branchen und Fachkompetenzen

  • Die Mitgründer-Börse MV ist für alle Wirtschaftsbranchen, in der die Gründung erfolgen soll bzw. bereits erfolgt ist, offen (also z.B. Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Technologie, Produktion, Forschung).

  • Es können in der Mitgründer-Börse MV alle Arten von Fachkompetenzen von Mitgründer*innen gesucht bzw. angeboten werden.

4. Einrichten eines Nutzer-Accounts

  • Um die Details eines Inserats lesen zu können, ist die vorherige Einrichtung eines Nutzer-Accounts notwendig.

  • Um ein Inserat in der Mitgründer-Börse MV schalten zu können, ist die vorherige Einrichtung eines Nutzer-Accounts erforderlich.

  • Für die Nutzer-Accounts definiert die TPW mit einem * gekennzeichnete Pflichtangaben für die Einrichter eines Accounts.

5. Erstellung, Änderung, Freischaltung, In- und Reaktivierung sowie Löschung eines Inserats

  • Um ein neues Inserat erstellen zu können, ist die vorherige Einrichtung eines Nutzer-Accounts erforderlich.

  • Interessentinnen und Interessenten registrieren sich in einem ersten Schritt auf der Mitgründer-Börse MV und geben dabei alle für einen Nutzer-Account notwendigen bzw. darüber hinaus von der Interessentin/dem Interessenten gewünschten Angaben ein. Anschließend erhälst Du auf die von dir angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungs-Link. Durch Betätigung des Aktivierungs-Links wird der Nutzer-Account aktiviert. Anschließend können die Leistungen der Mitgründer-Börse MV genutzt werden.

  • Inserent*innen verpflichten sich, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen.

  • Inserent*innen sind für die gemachten Angaben hinsichtlich Umfangs und Inhalt alleine verantwortlich.

  • Inserent*innen können Inserate jederzeit selbstständig ändern. Die Änderung eines Inserats durch Inserierende führt dazu, dass das Inserat bis zur Freigabe durch die TPW (s.u.) nicht mehr in der Mitgründer-Börse MV erscheint.

  • Die TPW prüft jedes neue Inserat und jedes von Inserenten*innen geänderte Inserat. Erst danach erfolgt die Freigabe durch die TPW und damit auch die Online-Sichtbarkeit des Inserats in der Mitgründer-Börse MV. Die Prüfung durch die TPW findet schnellstmöglich, aber grundsätzlich nur während ihrer jeweiligen Geschäftszeiten Mo.-Fr. 8:00 bis 16:30 Uhr, außerhalb gesetzlicher Feiertage, statt.

  • Kein Inserent/keine Inserentin hat einen Anspruch darauf, dass sein/ihr Inserat auch in der Mitgründer-Börse MV veröffentlicht wird. Die TPW behält sich vor, die Veröffentlichung eines Inserats ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

  • Jede*r Inserent*in kann eigene Inserate inaktivieren, d.h. die Sichtbarkeit von der Plattform aufheben, sowie ein inaktives Inserat wieder reaktivieren, so dass es auf der Online-Plattform wieder veröffentlicht wird. In diesem Falle erfolgt keine wie zuvor beschriebene vorherige Prüfung durch die TPW.

  • Jede*r Inserent*in kann eigene Inserate jederzeit löschen.

6. Antworten auf ein Inserat

  • Um auf ein Inserat reagieren zu können, ist eine vorherige Registrierung bzw. die Einrichtung eines Nutzer-Accounts erforderlich.

  • Bereits über ein Nutzerkonto registrierte natürliche und juristische Personen können über dieses Konto Kontakt zu einem Inserenten/einer Inserentin aufnehmen. Die gesamte folgende Mailkommunikation über die Plattform erfolgt dabei systemseitig vorgegeben völlig anonym. Selbstverständlich kann jede(r) nach eigenen Wünschen diese Anonymität ganz oder teilweise aufheben, indem er/sie in seinen/ihren Mailtexten entsprechende Informationen von sich preisgibt.

  • Für Umfang und Inhalt der jeweiligen Mailkommunikation sind ausschließlich die Nutzer*innen verantwortlich.

7. Löschung eines Inserats durch die TPW

  • Die TPW behält sich zu jedem Zeitpunkt das Recht vor, bestehende Inserate zu löschen – auch ohne Einwilligung des jeweiligen Inserenten/der jeweiligen Interesentin.

  • Eine solche Löschung wird insbesondere dann vorgenommen, wenn

    • ein Inserat gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt,

    • ein Inserat gegen die guten Sitten verstößt,

    • ein Inserat diskriminierende Inhalte aufweist,

    • ein Inserat irreführende, nicht plausible oder fehlerhafte Angaben enthält,

    • ein Inserat von einer natürlichen oder juristischen Person verfasst wurde, die nicht zu dem o.a. Nutzerkreis zählt,

    • mit dem Inserat eine Unternehmensgründung außerhalb der Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern angestrebt wird bzw. bereits erfolgt ist,

    • mit dem Inserat andere Zwecke als die Suche nach Mitgründer*innen bzw. Gründer*innen gemäß unserer Zielsetzungen verbunden sind.

8. Löschen eines Nutzer-Accounts durch die TPW

  • Die TPW behält sich zu jedem Zeitpunkt das Recht vor, Nutzer-Accounts zu löschen – auch ohne Einwilligung der Registrierten.

  • Als mögliche Löschungsgründe gelten grundsätzlich die gleichen Faktoren wie unter 7. Löschung eines Inserats durch die TPW beschrieben.

9. Kostenfreie Nutzung

  • Für den unter 2. genannten Nutzer*innen-Kreis ist die Nutzung sämtlicher Funktionen der Mitgründer-Börse MV kostenfrei.

10. Datenspeicherung

  • Die von den Nutzern*innen in ihren Accounts sowie in ihren Anzeigen gespeicherten Daten werden im Rahmen der notwendigen Prozessdauer in einer Datenbank gespeichert. Gleiches gilt für die Mailkommunikation zwischen Nutzern über die Plattform Mitgründer-Börse MV.

  • Die Prüfung von Übereinstimmungen von Suchaufträgen erfolgt mit Unterstützung einer Datenbanksoftware.

  • Näheres zum Thema zum Umgang mit Nutzerdaten regeln die Datenschutzerklärung.

  • Mit der Nutzung der Mitgründer-Börse MV und insbesondere dem Errichten von Nutzer-Accounts sowie dem Erstellen von Inseraten erklären die Nutzer*innen, dass sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und sich damit ausdrücklich einverstanden erklären.

11. Haftungsausschluss der Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW)

  • Die TPW übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der in Inseraten gemachten Angaben. Allein die Nutzer*innen tragen die Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der Daten. Eine Überprüfung der Daten durch die TPW ist nicht geschuldet.

  • Die TPW übernimmt keine Haftung dafür, sofern aufgrund des Inserats bzw. der nachfolgenden Kommunikation mit potentiellen Mitgründern*innen Nachteile für den Inserenten entstehen (z.B. Kopieren einer Geschäftsidee).

  • Soweit dieses gesetzlich zulässig ist, wird die Haftung der TPW auf die Schäden begrenzt, die auf ihrem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten basieren.

Die Mitgründer-Börse MV ist eine für die Nutzerin/den Nutzer kostenfreie Serviceleistung. Es wird weder für den dauerhaften Betrieb des Portals noch für eine bestimmte Laufzeit zum Betrieb des Portals gehaftet.

12. Urheberrecht, Nutzungsrechte

  • Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte der Nutzer*innen der Mitgründer-Börse MV verbleiben in vollem Umfang beim jeweiligen Rechteinhaber und sind von ihm/ihr bei Bedarf oder Notwendigkeit entsprechend geltend zu machen.

  • Die Nutzerin/der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm/ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte nicht mit Rechten Dritter belegt sind oder aber er/sie berechtigt ist, diese Rechte zu nutzen.

  • Wird die TPW aufgrund der Verletzung von Rechten aus dieser Ziffer von Dritten in Anspruch genommen, hat die Nutzerin/der Nutzer die TPW von dieser Inanspruchnahme freizustellen.

13. Schlussbestimmung

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungshinweise und –bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Bestätigung der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungshinweise und-bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommten, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungshinweise und –bedingungen als lückenhaft erweisen.